Zulassungsbedingungen

- An den Kursen der Musikschule Wiltz dürfen Einwohner und Nicht-Einwohner der Gemeinde Wiltz ab dem Zyklus 1.1 der Grundschule teilnehmen und im Erwachsenenalter teilnehmen.
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Die Einwohner von Wiltz, Weidingen, Roullingen, Erpeldange, Eschweiler, Selscheid und Knaphoscheid sind als ortsansässige Schüler zu betrachten.
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Als Erwachsene zählen Schüler ab dem Alter von 18 Jahren, ausser wenn sie eine Schulbescheinigung vorzeigen können.
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Die Einschreibung in der Musikschule gilt für das ganze Schuljahr, unter der Bedingung dass die Einschreibgebühr bezahlt wurde. Die Gebühr ist nicht rückzahlbar.
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Die Gruppenkurse („Ensemble”-Kurse) sind kostenlos.
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Manche Gemeinden übernehmen, unter bestimmten Bedingungen, einen Teil oder die gesamten Gebühren der nicht ortsansässigen Schüler. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Gemeinde oder bei der Gemeinde Wiltz.
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Die Eltern und Schüler erlauben die Veröffentlichung von Fotos, welche bei öffentlichen Auftritten und Ereignissen der Musikschule genommen werden.
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Der Staat gewährt unter gewissen Bedingungen eine finanzielle Unterstützung für die Einschreibgebühr: www.guichet.lu
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Die Einschreibungen werden bis zum 1. Oktober 2020 angenommen, unter Vorbehalt der verfügbaren Stellen.
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Die Kurse beginnen am Dienstag, den 15. September 2020.