Einschreibegebühren

 

Staatliche Beihilfen

Percussion

Der Staat gewährt den Eltern unter bestimmten Bedingungen eine finanzielle Unterstützung um die Gebühren des Musikunterrichts ihrer Kinder zu begleichen. Die Anträge müssen bis zum 1. Januar des laufenden Schuljahres beim Commissariat à l'enseignement musical eingereicht werden.


Alle Details zu den Bedingungen, Fristen und der Vorgehensweise finden Sie www.guichet.lu.