Einschreibegebühren
Die Einschreibung an der Musikschule Wiltz gilt für ein Schuljahr, unter der Bedingung dass die Studiengebühr bezahlt wurde. Die Studengebühr kann nicht erstattet werden. Manche Gemeinden übernehmen unter bestimmten Bedingungen teilweise oder ganz die Gebühren für nicht ortsansässige Schüler: informieren Sie sich bei der Gemeinde ihres Wohnsitzes.
Die Gruppenkurse ("Ensembles" sind kostenlos.
Ortsansässige | Kollektive Kurse | Einzelkurse |
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Kinder | 75,- € | 150,- € |
Erwachsene | 150,- € | 250,- € |
Nicht Ortsansässige | Kollektive Kurse | Einzelkurse |
Kinder | 175,- € | 400,- € |
Erwachsene | 250,- € | 500,- € |
Staatliche Beihilfen

Der Staat gewährt den Eltern unter bestimmten Bedingungen eine finanzielle Unterstützung um die Gebühren des Musikunterrichts ihrer Kinder zu begleichen. Die Anträge müssen bis zum 1. Januar des laufenden Schuljahres beim Commissariat à l'enseignement musical eingereicht werden.
Alle Details zu den Bedingungen, Fristen und der Vorgehensweise finden Sie www.guichet.lu.